Universität Innsbruck

Universitätslehrgang
Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache – Grundlehrgang

Deutsch als Fremd- oder Zweit­sprache zu unter­richten ist eine große Heraus­forderung und verlangt eine qualifizierte Aus­bildung. Im Universitäts­lehrgang erwerben die Teil­nehmenden Wissen und Fähig­keiten, um Lernenden zentriert autonomes, lebens­begleitendes Sprachen­lernen fördern und inter­kulturelle Lern­prozesse anregen zu können. Die Aus­bildung zu akademischen Expertinnen und akademischen Experten dauert drei Semester, der Master­lehrgang kann darauf aufbauend absolviert werden.

ein Seil das in der Mitte fast auseinander reißt

Anmeldung Organisatorische Details

Info

Abschluss
Akademische Expertin bzw. Akademischer Experte für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Dauer/ECTS-AP
3 Semester/60 ECTS-AP
berufsbegleitend

SKZ
UC 992 815

Start
Oktober 2023

Unterrichtssprache
Deutsch

Kosten
4.500,- EUR

Curriculum

Der richtige Lehrgang für mich?

lächelnde Frau mit offenen Buch

Lernziele

Absolvent*innen verfügen über fachliche und soziale Kompetenzen in den Bereichen:

  • Methodik und Didaktik des Fremd-und Zweitsprachenunterrichts
  • Spracherwerb
  • Germanistische Linguistik
  • Lernpsychologie
  • Fremdheit und Migration
  • Literaturdidaktik
  • Interkulturalität
  • Präsentations-und Moderationstechniken
Personen die eine Stiege auf und ab gehen

Zielgruppe

(Zukünftige) Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.

Frau die ein Buch ließt in einer Bücherei

Voraussetzungen

  • Absolvent*innen eines philologischen Universitätsstudiums
  • Absolvent*innen eines Bachelorstudiums Lehramt in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache
  • Bewerber*innen die die allgemeine Universitätsreife haben und die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Unterrichtsbereich Deutsch als Fremdsprache und/oder Deutsch als Zweitsprache im Ausmaß von mindestens 450 Stunden nachweisen können
Mikado-Stäbchen

Kontakt

Veronika Achner

Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung
Karl-Schönherr-Straße 3
6020 Innsbruck

+43 512 507-39401 weiterbildung@uibk.ac.at


Univ.-Prof. Dr. Monika Dannerer
Institut für Germanistik

Dr. Ulrike Aenne Charlotte Arras
Tobias Sebastian Bertel, M.A.
Mag. Brigitte Fuchs
ao. Univ.-Prof. i. R. Mag. Dr. Wolfgang Hackl
Mag. Dr. Nadja Kerschhofer-Puhalo
Mag. Julia Königs, BEd
Mag. Mag. Dr. Johann Georg Lughofer
Mag. Jens Nicklas, MA
Dott.ssa mag. Kerstin Pramstaller. LLM
Mag. Dr. Gabriele Emma Ribis, BEd
Mag. Paul Rusch
Dr. Annegret Schmidjell
Mag. Mag. Verena Sperk
Mag. Dr. Margareta Anna Strasser
Dr. habil. Cordula Schwarze
Mag. Denis Weger, MA

Termine Wintersemester 2023/24 (in Bearbeitung)

(in Bearbeitung)

Veranstaltungsort

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck


Voraussetzungen

In den Lehrgang können Personen mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • Absolventinnen und Absolventen eines in- oder ausländischen philologischen Universitätsstudiums,
  • Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums Lehramt an einer in- oder ausländischen Pädagogischen Hochschule, Pädagogischen Akademie oder Universität in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache,
  • Studierende, die zumindest die erste Diplomprüfung eines in- oder ausländischen philologischen Studiums abgelegt haben und aus dem betreffenden Studium positiv beurteilte Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-AP aus dem Bereich Linguistik und/oder aus dem Bereich Fremdsprachendidaktik sowie weitere facheinschlägige Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-AP nachweisen können,
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeine Universitätsreife haben und die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Unterrichtsbereich Deutsch als Fremdsprache und / oder Deutsch als Zweitsprache im Ausmaß von mindestens 450 Stunden (das entspricht 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder 540 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten) nachweisen können.
  • In begründeten Fällen können auch Personen zugelassen werden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Leistungen über entsprechende Kompetenzen verfügen. Das ist im Besonderen bei Personen der Fall, die eine mindestens zehnjährige einschlägige Berufserfahrung, die auch Leitungstätigkeit umfasst, nachweisen können.

Generell werden von allen Bewerberinnen und Bewerbern Grundkenntnisse auf dem Gebiet der germanistischen Linguistik und der neueren deutschen Literatur vorausgesetzt.

Personen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen deutsche Sprachkenntnisse mittels einer der folgenden international anerkannten Zertifikate auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen: Abschluss eines germanistischen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, Abschluss eines philologischen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung des deutschsprachigen Raums, ein Reifezeugnis aufgrund des Unterrichts in deutscher Sprache, international anerkannte Zertifikate auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).


Module

  • Methodisch-didaktische Grundlagen
  • Linguistische Grundlagen
  • Methodisch-didaktische Kompetenzen I
  • Kulturelle Kompetenzen
  • Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit
  • Methodisch-didaktische Kompetenzen II


Abschlussarbeit

  • Der/die Lehrgangsteilnehmer*in verfasst eine schriftliche Arbeit. Dieser Arbeit werden 7,5 ECTS-AP zugerechnet.
  • Die Abschlussarbeit ist aus Themenbereichen von Lehrveranstaltungen der Module 1–6 zu verfassen und wird von der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung betreut und beurteilt.
  • Der/die Lehrgangsteilnehmer*in ist berechtigt aus den zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsleitenden die Betreuung für die Abschlussarbeit der Lehrgangsleitung in schriftlicher Form vorzuschlagen. Die Lehrgangsleitung bestätigt innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe, ob die vorgeschlagenen Lehrveranstaltungsleitenden die Betreuung übernehmen.


Anmeldung

Eine Anmeldung ist aktuell möglich.

Allgemeine Infos zur Lehrgangsanmeldung.

Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die
Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.