Universität Innsbruck

Allgemeine Infos zur Lehrgangsanmeldung

Die Lehrgänge im Rahmen der Weiterbildung der Universität Innsbruck finden unter Beachtung der Corona-bedingten Sicherheitsvorgaben der Bundesregierung und der Universität Innsbruck im Hybrid-Modell statt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Lehrgangsleitung.    

Bitte informieren Sie sich über die Sicherheitsvorgaben immer aktuell unter:
https://www.uibk.ac.at/newsroom/informationen-zum-coronavirus.html.de#coronavirus

Ein wesentlicher Teil der Sicherheitsvorkehrungen obliegt Ihrer Eigenverantwortung:

  • Achten Sie auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln.
  • Nehmen Sie nicht an Präsenzveranstaltungen teil, wenn Sie Symptome aufweisen oder sich krank fühlen.

Als virtuelles Klassenzimmer verwenden unsere Lehrenden in der Regel OpenOlat, das Lernmanagementsystem der Universität Innsbruck (Link: https://lms.uibk.ac.at) und eine adaptierte Version des Web-Konferenz-Systems BigBlueButton (BBB). Sollte ein anderes Tool verwendet werden, werden Sie von der Lehrgangsleitung bzw. von der/m Lehrenden entsprechen informiert.

Technische Voraussetzungen für Online–Lehrgänge:

  • Stabile Breitband-Internetanbindung
  • PC/MAC, mobile Endgeräte oder Smartphones mit gängigen Voraussetzungen. Bei der Verwendung von älteren iOS-Geräten (iPad/iPhone mit iOS älter als Version 12.0) kann es zu Einschränkungen (Probleme mit der Bildschirmfreigabe bzw. bei der Verwendung von Mikrofon und Webcam) kommen.
  • Headset (Mikrofon mit Kopfhörer) für eine bessere Tonqualität
  • Optional: Webcam

Wir empfehlen folgende Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge (basierend auf Chromium).

Allgemeine Bedingungen
insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen für Universitätslehrgänge an der Universität Innsbruck

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, für alle Universitätslehrgänge der Universität Innsbruck.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu Universitätslehrgängen an der Universität Innsbruck erfolgt innerhalb der Anmeldefrist schriftlich bzw. online und ist verbindlich. Die Anzahl der Plätze ist limitiert. Die Anmeldungen werden gemäß Eingangsdatum – nach Kontrolle der Anmeldungsvoraussetzungen entsprechend Curriculum – gereiht. Nach erfolgter Anmeldung wird den Interessierten unverzüglich eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die wissenschaftliche Leitung. Personen, die in den Universitätslehrgang aufgenommen sind und den Lehrgangsbeitrag entrichtet haben, werden vom Rektorat als außerordentliche Studierende an der Universität Innsbruck zugelassen.

Für sämtliche Universitätslehrgänge ist eine MindestteilnehmerInnenzahl festgelegt. Nur wenn diese erreicht wird, kommen die Universitätslehrgänge zustande (siehe Punkt 5).

3. Lehrgangsbeitrag und Zahlungsbedingungen

Der Lehrgangsbeitrag ist für jeden Universitätslehrgang gesondert ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt semesterweise in Tranchen. Die erste Tranche des Lehrgangsbeitrages muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung erfolgen. Alle weiteren sind ebenso stets sieben Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der Universitätslehrgänge dargestellt. Die Lehrgangsbeiträge sind umsatzsteuerfrei.

4. Stornobedingungen

Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche bzw. online Stornierung erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der erfolgten Aufnahme fallen 25 % Stornogebühren der ersten Tranche an. Ab Anmeldeschluss bis eine Woche vor Beginn des Lehrgangs fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % der ersten Tranche an. Danach sowie bei Nichterscheinen zu Lehrgangsbeginn wird der gesamte Lehrgangsbeitrag in Rechnung gestellt. Eine Ersatzteilnehmerin bzw. ein Ersatzteilnehmer wird bei Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.

5. Absage von Universitätslehrgängen / Lehrveranstaltungen / Ausfall einzelner Vortragender / Ausschluss

Die Universität behält sich vor, einzelne Universitätslehrgänge abzusagen, wenn die erforderliche MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird oder Covid-19 Bestimmungen es nicht ermöglichen, diesen durchzuführen. In diesem Fall wird der bereits geleistete Lehrgangsbeitrag umgehend in voller Höhe rückerstattet. Auch eine allfällig geleistete Stornogebühr wird bei einer Absage rückerstattet.

Keine Rückerstattung bzw. Erlassung des Lehrgangsbeitrages erfolgt an Studierende, die den Universitätslehrgang vorzeitig, aus Gründen, die in ihrem Bereich liegen, abbrechen. Gleiches gilt für Studierende, die wegen Missachtung von wesentlichen Vorschriften (z. B. schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, gegen Covid-19 Sicherheitsbestimmungen oder gegen die gute wissenschaftliche Praxis) von einem Programm ausgeschlossen werden. Ebenso erfolgt keine Refundierung von Teilen des Lehrgangsbeitrages bei einem Ersatz einer Vortragenden bzw. eines Vortragenden. Eine Refundierung von Teilen des Lehrgangsbeitrages ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich dabei um geringfügige Änderungen (z. B. Termin- oder Ortsverschiebung, teilweise Umstellung auf virtuellen Vortrag)  handelt, die sachlich gerechtfertigt sind. Bei Terminverschiebungen während des laufenden Semesters kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtspesen, Parkgebühren, Kosten für Zeitausfall) geleistet werden, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Universität Innsbruck bzw. der Vortragenden zurückzuführen sind.

6. Zeugnis und Bescheid bzw. Urkunde

Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges erhalten ein Zeugnis und einen Bescheid bzw. eine Urkunde.

7. Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einem Universitätslehrgang Innsbruck akzeptieren die zukünftigen Studierenden die allgemein gültige Fassung der Datenschutzerklärung der Universität Innsbruck https://www.uibk.ac.at/datenschutz/.

8. Haftung

Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Universitätslehrgang mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Universität Innsbruck keine Haftung, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, das ihr zurechenbar ist. Es gilt die Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck in ihrer jeweils aktuellen Fassung http://www.uibk.ac.at/gebaeude-technik/parkplatzbewirtschaftung_2009/090216-haus-benuetzungsordnung-parkordnung.pdf.

Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoß gegen die Haus- und Benützungsordnung oder gegen andere Sicherheitsvorschriften der Universität Innsbruck, die ein Hausverbot rechtfertigen, führt zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme des Universitätslehrgangs; eine Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig.