Universitätslehrgänge

 Zulassung und erforderliche Dokumente
 
Studienbeitrag (Kosten)
 Weiterführende Informationen zu den Universitätslehrgängen


Universitätslehrgänge sind außerordentliche Studien mit festgelegtem Curriculum (Studienplan) im Rahmen der universitären Weiterbildung. Voraussetzungen für den Besuch eines Universitätslehrganges sind ein abgeschlossenes Studium bzw. einschlägige Berufserfahrung. Um berufstätigen InteressentInnen den Besuch von Universitätslehrgängen zu ermöglichen, finden diese vor allem in Abend- oder Blockveranstaltungen statt.

Das Programm der Leopold-Franzens Universität Innsbruck bietet ein weites Spektrum an Universitätslehrgängen und zeichnet sich durch sein interdisziplinäres und berufsbezogenes Angebot aus. Die Lehrgänge schließen entweder mit einem international vergleichbaren Mastergrad oder mit einer akademischen Bezeichnung (z. B. Akademische/r Expertin/e) ab.   

Gemäß der Kategorisierung des bmwf bietet die Universität Innsbruck Universitätslehrgänge folgender Themenbereiche an:        

  • Gesundheitswesen
  • Medien / Gesellschaft
  • Recht
  • Technik, Naturwissenschaften
  • Theologie
  • Wirtschaft

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Zulassung und erforderliche Dokumente

Für den Besuch eines Universitätslehrgangs werden Sie als außerordentliche/r Studierende/r zugelassen. Für die Zulassung zu einem Universitätslehrgang sind folgende Punkte zu beachten:

Wenden Sie sich bitte zuallererst an die/den VeranstalterIn bzw. die/den LehrgangsleiterIn des gewünschten Universitätslehrganges.
Die Zulassung für die Universitätslehrgänge erfolgt über die/den VeranstalterIn bzw. die/den LehrgangsleiterIn in der Studienabteilung.

Für die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • ausgefülltes Meldungsblatt (Vorder- und Rückseite)
  • Hochschulstatistik (Vorder- und Rückseite ausfüllen)
  • 1 Passfoto
  • Einzahlungsbeleg über die eingezahlte Teilnahmegebühr (bei kostenpflichtigen Universitätslehrgängen)
  • gegebenenfalls österreichische Sozialversicherungskarte (eCard)

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Studienbeitrag (Kosten)

Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus. Personen, die als außerordentliche Studierende in einem Universitätslehrgang gemeldet sind, sind nur zum Besuch des gemeldeten Universitätslehrgangs berechtigt. Prüfungen, die als außerordentlicher Studierender abgelegt werden, können in der Regel auf ein ordentliches Studium nicht anerkannt werden. Für die Zulassung und Meldung der Fortsetzung des Universitätslehrgangs müssen die TeilnehmerInnen den jeweiligen Lehrgangsbeitrag und jedes Semester den Studierendenbeitrag, das ist der Österreichische Hochschülerschaftsbeitrag ("ÖH-Beitrag"), entrichten. 


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 Weiterführende Informationen zu den Universitätslehrgängen


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