Im Studium
Termine und Fristen
Beratungs- und Serviceeinrichtungen
Beurlaubung
Buddy-/Mentoring-System
Duplikat des Studentenausweises
LFU:online
Meldung und Abmeldung
Mitbelegung
Prüfungsreferate
Prüfungen
Rechtliche Grundlagen
Studierendenvertretung
Studieren mit Betreuungspflichten
Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
Vorlesungsverzeichnis
Termine und Fristen
Wintersemester 2022/2023 |
Sommersemester 2023 | |
Online-Bewerbung für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren |
Bachelor-, Diplomstudien bis 05.09.2022 Masterstudien bis 31.10.2022 |
Bachelor-, Diplomstudien bis 05.02.2023 Masterstudien bis 31.03.2023 |
Registrierung von Studien mit Aufnahmeverfahren |
ab 01.03.2022 Studien mit Aufnahmeverfahren |
Im Sommersemester ist keine Registrierung möglich |
Allgemeine Zulassungsfrist für Bachelor- und Diplomstudien |
11.07. - 05.09.2022 |
09.01. - 05.02.2023 |
Ausnahmen für Bachelor- und Diplomstudien |
06.09. - 31.10.2022 |
06.02. - 31.03.2023 |
Zulassungsfrist für Masterstudien | 11.07. - 31.10.2022 | 09.01. - 31.03.2023 |
Bewerbungsfrist (für Nicht-EWR- Bürger*innen und Staatenlose) |
bis 15.06.2022 | bis 15.12.2022 |
Zulassungsfrist für Drittstaatsangehörige | 11.07. - 05.09.2022 | 09.01. - 05.02.2023 |
Fortsetzungsmeldung für Bachelor-, Diplom-, Master- und Doktoratsstudien |
bis 31.10.2022 | bis 31.03.2023 |
Semesterdauer | 03.10.2022 - 04.02.2023 | 06.03.2023 - 01.07.2023 |
» Lehrveranstaltungsfreie Zeiten
Wintersemester 2023/2024 |
Sommersemester 2024 | |
Online-Bewerbung für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren |
bis 05.09.2023 |
bis 05.02.2024 |
Registrierung von Studien mit Aufnahmeverfahren |
ab 01.03.2023 Studien mit Aufnahmeverfahren |
Im Sommersemester ist keine Registrierung möglich |
Allgemeine Zulassungsfrist für Bachelor- und Diplomstudien |
10.07.2023 - 05.09.2023 |
08.01.2024 - 05.02.2024 |
Ausnahmen für Bachelor- und Diplomstudien |
06.09.2023 - 31.10.2023 | 06.02.2024 - 31.03.2024 |
Zulassungsfrist für Masterstudien |
10.07.2023 - 31.10.2023 | 08.01.2024 - 31.03.2024 |
Bewerbungsfrist (für Nicht-EWR- Bürger*innen und Staatenlose) |
bis 15.06.2023 |
bis 15.10.2023 |
Zulassungsfrist für Drittstaatsangehörige | 10.07.2023 - 05.09.2023 | 08.01.2024 - 05.02.2024 |
Fortsetzungsmeldung für Bachelor-, Diplom-, Master- und Doktoratsstudien |
bis 31.10.2023 | bis 31.03.2024 |
Semesterdauer - Lehrveranstaltungszeit |
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/einteilung_studienjahr.html |
» Lehrveranstaltungsfreie Zeit
Beratungs- und Serviceeinrichtungen
Die MitarbeiterInnen der Beratungs- und Serviceeinrichtungen der Universität Innsbruck helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen und Anliegen weiter.
Beurlaubung
Auf Antrag können sich Studierende gemäß § 67 UG, BGBL.Nr. 120/2002 idgF. in Verbindung mit § 32 des Satzungsteiles "studienrechtliche Bestimmungen" in der Fassung des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, bei Vorliegen einer der folgenden Gründe für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen:
1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
(Nachweis: Bescheid über Zuteilung)
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
(Nachweis: Fachärztliche Bestätigung und voraussichtliche Dauer der Erkrankung)
3. Schwangerschaft
(Nachweis: Fachärztliche Bestätigung mit errechnetem Geburtstermin oder Mutter-Kind-Pass)
4. Kinderbetreuungspflichten
(Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes sowie Meldebestätigung über den gemeinsamen Haushalt)
5. notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen
(Nachweis: Fachärztliche Bestätigung sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)
6. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
(Nachweis über die genaue Dauer)
7. Vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
(Nachweis: Behindertenpass, ggf. aktuelle fachärztliche Bestätigung)
8. Durchführung eines Praktikums, das in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium steht, nach Stellungnahme der Studiendekanin/des Studiendekans und Bestätigung der Praktikumsstelle)
Bei Beurlaubung gilt Folgendes:
1. Die Beurlaubung muss bis zum Beginn des jeweiligen Semesters (01.10. bzw. 01.03.) über LFU:online beantragt werden und hat die oben angeführten Nachweise zu enthalten.
2. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines unter Zi. 2 bis 5 und 7 angeführten Grundes kann die Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden (ab Wintersemester 2022/2023 wirksam).
3. Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen) bleiben gültig.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von schriftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten, Dissertationen) ist unzulässig. Die Übergangsfrist für das Auslaufen des alten Studienplanes bleibt durch eine Beurlaubung unberührt, d.h. die Frist wird nicht verlängert.
Während der Beurlaubung wird der Studienbeitrag gem. § 92 UG 2002 erlassen, der Studierendenbeitrag (=ÖH-Beitrag) nach dem Hochschülerschaftsgesetz ist jedenfalls zu entrichten.
Duplikat des Studentenausweises
Informationen zur Ausstellung eines Duplikats des Studentenausweises finden Sie hier.
LFU:online
LFU:online ist das Studierendenportal der Universität Innsbruck. Das webbasierte Verwaltungssystem erlaubt unter anderem die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, die Abfrage der eigenen Prüfungsergebnisse und liefert einen Gesamtüberblick über die Studierendendaten.
Meldung & Abmeldung
Sie möchten die Studienrichtung wechseln, sich von der Universität Innsbruck abmelden bzw. die Universität wechseln? Sie haben Ihren Namen ändern lassen und möchten uns dies melden? Sie möchten einen Antrag auf Beurlaubung stellen? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Meldung & Abmeldung auf unserer Webseite zusammengefasst: www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/meldung-abmeldung/
Mitbelegung
Wenn Studierende der Universität Innsbruck an einer anderen österreichischen Universität Lehrveranstaltungen besuchen und/oder Lehrveranstaltungsprüfungen ablegen möchten, die nicht an unserer Universität angeboten werden, muss an der betroffenen Universität ein Antrag auf Mitbelegung gestellt werden.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester und die Bezahlung des Studienbeitrages voraus. Darüber hinaus benötigt man vorab eine Bestätigung des Studiendekans/der Studiendekanin, dass die Ablegung der gewünschten Prüfung an der Universität Innsbruck nicht möglich ist (entfällt bei Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck).
Informationen bezüglich des genauen Ablaufes erhalten Sie auf der Homepage der jeweiligen Universität, dessen Lehrveranstaltungsangebot Sie vereinzelt nutzen möchten.
Erstmalige Mitbelegung des Lehrveranstaltungsangebots der Medizinischen Universität (=MUI) (www.i-med.ac.at)
Die erstmalige Mitbelegung an der MUI erfolgt in 2 Schritten:
Schritt1: Führen Sie zuerst die Studierendenvoranmeldung elektronisch durch.
Schritt 2: Bringen Sie ein aktuelles Studienblatt und Ihren Studierendenausweis nach der Durchführung der Studierendenvoranmeldung in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten (Bereich Zulassung) der MUI ein.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende/r Studierende/r an der Medizinischen Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten Benutzerdaten für die Aktivierung des Accounts in i-med.inside. Damit können Sie das Studienblatt und die Studienbestätigung der MUI ausdrucken.
Die Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck ist für jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist neu zu melden! Die Online-Fortsetzung erfolgt durch formlose Erklärung über die Fortsetzung des Mitbelegerstatus plus Studienblatt (Attachment). Diese ist aus Gründen der Datensicherheit und Validität über die offizielle Studenten-Mailadresse der MUI (x.y.@student.i-med.ac.at) an zulassung-medizin@i-med.ac.at zu schicken.
Mitbelegung an der Universität Innsbruck für Studierende anderer österreichischer Universitäten
Bitte erkundigen sie sich bei Ihrer Stammuniversität bezüglich einer Berechtigung zur Mitbelegung von Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität. Das zuständige studienrechtliche Organ Ihrer Stammuniversität kann Ihnen Auskunft über die Anerkennung von Prüfungen, die Sie an der Universität Innsbruck absolviert haben, geben.
Anschließend kann in der Studienabteilung der Universität Innsbruck ein Antrag auf Mitbelegung gestellt werden.
Erforderliche Dokumente:
- Studierendenausweis
- aktuelles Studienblatt (Vermerk: "gemeldet")
- Bestätigung bzw. Bescheid über die Berechtigung zur Mitbelegung => siehe Antrag auf Mitbelegung
Aufgrund der befristeten Zulassung zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen eines Semesters müssen oben stehende Bestätigungen in jedem Semester während der Zulassungsfrist beantragt werden.
Mitbelegung an der Universität Innsbruck durch Studierende der MUI
Für die erstmalige Mitbelegung an der Universität Innsbruck kommen Sie während der Zulassungsfrist in die Studienabteilung und bringen Sie dabei ein aktuelles Studienblatt und Ihren Studierendenausweis mit.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende/r Studierende/r an der Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten die Benutzerdaten für die Aktivierung Ihres Accounts in LFU:online. Damit können Sie Ihr Studienblatt und die Studienbestätigung ausdrucken.
Die Belegung der Lehrveranstaltung kann nach Maßgabe der jeweiligen Zulassungsbedingungen und allfälliger Teilnahmebeschränkungen über LFU:online durchgeführt werden.
Die Mitbelegung muss jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist fortgesetzt werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben über Studenten-Mail-Adresse (x.y@student.uibk.ac.at oder x.y@student.i-med.ac.at an die Studienabteilung mit dem Betreff „Fortsetzung Mitbelegung“.
Prüfungsreferate
Die Prüfungsreferate sind Ihre Servicestelle in allen Prüfungsangelegenheiten.
Prüfungen
Prüfungen dienen der Feststellung des im Studium erworbenen Wissens und Könnens. An der Universität Innsbruck gibt es verschiedene Prüfungsmethoden und –arten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/pruefungen/.
Studierendenvertretung
Die Studierendenvertretung sind die Interessensvertretungen der Studierenden gegenüber den Universitäten, staatlichen Behörden und der Öffentlichkeit.
Rechtliche Grundlagen
Erkundigen Sie sich über die rechtlichen Grundlagen für Ihr Studium an der Universität Innsbruck.
Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol ULB ist mit einem Gesamtbestand von über 3,5 Millionen Bänden, zahlreichen Zeitschriften (print und online) und Datenbanken, sowie ihren wertvollen Sondersammlungen die drittgrößte Bibliothek Österreichs. Sie umfasst 11 Standorte im Innsbrucker Stadtgebiet und servisiert derzeit ca. 25.000 aktive BibliotheksbenutzerInnen.
Vorlesungsverzeichnis
Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie unter anderem das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Universität Innsbruck sowie die Evaluierungsergebnisse.