Ombudsstelle für
gute wissenschaftliche Praxis der Universität Innsbruck

Zweck der Ombudsstelle

Die Universität Innsbruck bekennt sich zu den Grundprinzipien solider wissenschaftlicher Arbeit sowie den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis, wie sie in den Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität formuliert sind. Alle Wissenschaftler*innen haben sich eigenverantwortlich daran zu orientieren.

Bei Verdachtsfällen auf Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Innsbruck formale Verfahren etabliert, die durch Anzeige beim Vizerektorat für Forschung (für Forschende) bzw. beim Vizerektorat für Lehre und Studierende (für wissenschaftliche Abschlussarbeiten) eingeleitet werden.

Unabhängig von diesen formalen Untersuchungsverfahren steht ergänzend allen Wissenschaftler*innen der Universität Innsbruck eine Ombudsstelle zur niederschwelligen Beratung und Konfliktvermittlung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung.

Aufgaben und Tätigkeiten der Ombudsstelle


Die Ombudsstelle der Universität Innsbruck fungiert als Vertrauens- und Auskunftsstelle für

  • Wissenschaftler*innen der Universität Innsbruck, die im Verdacht stehen, die gute wissenschaftliche Praxis verletzt zu haben,
  • universitätsinterne Hinweisgeber*innen sowie
  • für Angehörige der Universität Innsbruck, die sich über die gute wissenschaftliche Praxis informieren wollen.

Die Ombudsstelle agiert neutral, weisungsfrei und unabhängig von den zuständigen Rektoratsstellen an der Universität. Die Ombudspersonen behandeln alle Anfragen vertraulich. Nur in besonders begründeten und schwerwiegenden Ausnahmefällen werden Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die formal verantwortlichen Vizerektorate weitergeleitet.

Die Ombudspersonen beraten neutral und qualifiziert zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und können im Einvernehmen der Konfliktbeteiligten auch lösungsorientiert vermitteln.  Die Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle ist vertraulich und kann auch anonym erfolgen.  Es wird weiters darauf hingewiesen, dass sich jede Person, die von (mutmaßlichem) wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, wahlweise auch überinstitutionell an die Kommission für wissenschaftliche Integrität der ÖAWI wenden kann.

 

Wohin können sich Studierende wenden?

Ombudsstelle für Studierende der ÖH (https://hochschulombudsmann.at/)

 

Wohin können sich Absolvent*innen der Universität Innsbruck ohne Dienstverhältnis zur Universität wenden?

Zentraler Rechtsdienst der Universität (https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/)

 

Wohin können Sie sich wenden, wenn es primär um arbeitsrechtliche Konflikte oder Diskriminierung geht?

Betriebsrat (https://www.uibk.ac.at/betriebsrat/wissenschaftlich/), Zentraler Rechtsdienst, AKG (https://www.uibk.ac.at/gleichbehandlung/buero/buero_startseite.html) der Universität Innsbruck

Die Ombudspersonen der Universität Innsbruck:

Geistes- und Rechtswissenschaften
Siegetsleitner Anne
© Andreas Friedle

Univ.-Prof. Mag. Dr. Anne Siegetsleitner

Institut für Philosophie

  gwp-geiwi@uibk.ac.at

 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Becker Albrecht

Univ.-Prof. Dr. Albrecht Becker

Institut für Organisation und Lernen

  gwp-sowi@uibk.ac.at

MINT-Disziplinen
Kendl Alexander

Univ.-Prof. Dr. Alexander Kendl

Institut für Ionenphysik und Angewandte Physik

  gwp-mint@uibk.ac.at


Die Kontaktaufnahme kann auch mit der Ombudsperson eines anderen als des eigentlich betreffenden Fachgebiets erfolgen, falls Naheverhältnisse oder eventuelle Interessenkonflikte dies wünschenswert erscheinen lassen.

Links:

  Richtlinien Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Innsbruck

  GWP-Richtlinien ÖAWI


 

 

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